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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17 (https://dejure.org/2017,25556)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2017 - 1 B 126/17 (https://dejure.org/2017,25556)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 1 B 126/17 (https://dejure.org/2017,25556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beförderung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzung; Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn i.R.d. Fürsorgepflicht und Chancengleichheit

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Beförderung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzung; Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn i.R.d. Fürsorgepflicht und Chancengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 12 L 1900/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris, Rn. 13 ff., m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
    vgl. dazu, dass sich die vom Senat aufgestellten Grundsätze zur Berücksichtigungspflicht einer höherwertigen Tätigkeit in der Beurteilung (in erster Linie) auf Fälle einer deutlichen Höherwertigkeit der übertragenen Tätigkeit im Verhältnis zum Statusamt beziehen, etwa die Beschlüsse vom 18. Juni 2015- 1 B 384/15 -, juris, Rn. 8 und 10, und vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 12 und 13; zur Bedeutung des Ausprägungsgrades der Höherwertigkeit für die Anforderungen an die Begründung des Bewertungsvorgangs ferner den Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - 1 B 226/17 -, juris, Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 1 B 1388/15

    Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeit; Geltendmachung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
    Der im Beschwerdevorbringen lediglich angesprochene Senatsbeschuss vom 12. Juli 2016 - 1 B 1388/15 -, juris, Rn. 45 ff., beleuchtet zwar gewisse Anwendungsprobleme der in Rede stehenden Skalen und Notenstufen, er gelangt im Ergebnis aber gerade nicht zu einem als rechtsfehlerhaft zu beanstandenden Beurteilungssystem.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 1 B 226/17

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung der Besetzung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
    vgl. dazu, dass sich die vom Senat aufgestellten Grundsätze zur Berücksichtigungspflicht einer höherwertigen Tätigkeit in der Beurteilung (in erster Linie) auf Fälle einer deutlichen Höherwertigkeit der übertragenen Tätigkeit im Verhältnis zum Statusamt beziehen, etwa die Beschlüsse vom 18. Juni 2015- 1 B 384/15 -, juris, Rn. 8 und 10, und vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 12 und 13; zur Bedeutung des Ausprägungsgrades der Höherwertigkeit für die Anforderungen an die Begründung des Bewertungsvorgangs ferner den Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - 1 B 226/17 -, juris, Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2016 - 1 B 1514/15

    Einstweilige Untersagung zur Besetzung ausgewiesener und zu besetzender

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
    vgl. in diesem Zusammenhang statt vieler den Beschluss des Senats vom 4. April 2016 - 1 B 1514/15 -, juris, Rn. 11 bis 15, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - 1 B 138/17

    Höherwertige Verwendung eines Beamten im Verhältnis zu seinem Statusamt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
    vgl. dazu, dass sich die vom Senat aufgestellten Grundsätze zur Berücksichtigungspflicht einer höherwertigen Tätigkeit in der Beurteilung (in erster Linie) auf Fälle einer deutlichen Höherwertigkeit der übertragenen Tätigkeit im Verhältnis zum Statusamt beziehen, etwa die Beschlüsse vom 18. Juni 2015- 1 B 384/15 -, juris, Rn. 8 und 10, und vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 12 und 13; zur Bedeutung des Ausprägungsgrades der Höherwertigkeit für die Anforderungen an die Begründung des Bewertungsvorgangs ferner den Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - 1 B 226/17 -, juris, Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2016 - 1 B 1500/15

    Anforderungen an die Zuständigkeit der Beurteiler und Aussagekraft einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17
    Einen solchen Systemfehler hatte der Senat sinngemäß zuvor etwa auch schon in seinem Beschluss vom 30. März 2016 - 1 B 1500/15 -, juris, Rn. 18, (eher) verneint, jedenfalls skeptisch betrachtet.
  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 6 B 18.2657

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Statusämtern

    Bedeutsam ist insbesondere, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird und in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist oder war (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 1 B 1038/19
    Aus dem vom Beigeladenen angeführten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. April 2019 - 1 B 126/17 -, juris, folgt insoweit auch kein anderer Maßstab.

    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. ob und in welchem Umfang der zu Beurteilende etwa höherwertig eingesetzt war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich dieser höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B. v. 17.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14)".

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 CE 19.76

    Konkurrentenstreitverfahren Deutsche Telekom AG

    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. ob und in welchem Umfang der zu Beurteilende etwa höherwertig eingesetzt war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich dieser höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B.v. 17.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird oder ob und in welchem Umfang der zu Beurteilende etwa höherwertig eingesetzt war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich dieser höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B.v. 17.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - 1 B 138/17

    Höherwertige Verwendung eines Beamten im Verhältnis zu seinem Statusamt;

    Die Antragsgegnerin wendet unter Hinweis auf einen Beschluss des VG Gelsenkirchen vom 10. Januar 2017 (dortiges Aktenzeichen 12 L 1900/16, im Beschwerdeverfahren anhängig unter dem Aktenzeichen 1 B 126/17) ein, ohne besondere Gesichtspunkte der konkret ausgeübten Tätigkeit seien bei diesem Merkmal generell keine erhöhten Anforderungen bei einem höherwertigen Einsatz anzunehmen.
  • VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom;

    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Führungskräfte abgewichen wird bzw. in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist bzw. war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich der in Rede stehende höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2017 - 1 B 126/17 -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem

    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist bzw. war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich der in Rede stehende höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als

    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. ob und in welchem Umfang der zu Beurteilende etwa höherwertig eingesetzt war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich dieser höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B.v. 17.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • VG Bremen, 16.05.2022 - 6 V 2322/21

    Recht der Bundesbeamten - Beförderungsrunde 2021/2022; Lebensalter; sehr gut +;

    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist bzw. war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich der in Rede stehende höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, Beschl. v. 14.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01997

    Beurteilungsbeitrag und Gesamturteil

    Bedeutsam ist namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist bzw. war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich der in Rede stehende höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904

    Erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 1 E 21.1482

    Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils,

  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01991

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung, Heranziehung

  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01990

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung,

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